Hierzu die rechtlichen Vorgaben aus NRW, vgl. Schulgesetz § 11 Abs. 2:
"Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt. Darin werden Schülerinnen und Schüler nach Entscheidung der Schulkonferenz entweder getrennt nach Jahrgängen oder in jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet. [...] Die Schuleingangsphase dauert in der Regel zwei Jahre. Sie kann aber auch in einem oder in drei Jahren durchlaufen werden."
An der Friedrich-von-Spee-Schule werden die Klassen 1 und 2 in jahrgangsbezogenen Klassen unterrichtet. Mehr Informationen zum Unterricht in der Grundschule erhalten Sie hier: