Schuleingangsphase

Hierzu die rechtlichen Vorgaben aus NRW, vgl. Schulgesetz § 11 Abs. 2:

 

"Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt. Darin werden Schülerinnen und Schüler nach Entscheidung der Schulkonferenz entweder getrennt nach Jahrgängen oder in jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet. [...] Die Schuleingangsphase dauert in der Regel zwei Jahre. Sie kann aber auch in einem oder in drei Jahren durchlaufen werden."

 


An der Friedrich-von-Spee-Schule werden die Klassen 1 und 2 in jahrgangsbezogenen Klassen unterrichtet. Mehr Informationen zum Unterricht in der Grundschule erhalten Sie hier:

Grundschule in NRW
NRW_A4 MSW Grundschule 2016 Druckfassung[...]
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