Schulordnung der Friedrich-von-Spee-Schule

Sehr geehrte Eltern, wir haben mit den Kindern die vorliegende Schulordnung gelesen und besprochen. Sie ist in der Schulkonferenz mit den Elternvertretern diskutiert und beschlossen worden. (Schulkonferenzbeschluss vom 02.11.2007). Bitte lesen auch Sie gemeinsam mit Ihrem Kind diese Schulordnung, besprechen die für Ihr Kind relevanten Punkte und achten Sie mit uns auf die Einhaltung der Regeln. Um die Lesbarkeit zu vereinfachen wurde bei den Formulierungen ausschließlich die männliche Form gewählt (Schüler, Lehrer, etc.) Unsere Schule ist ein Lebensort, an dem Lehrer, Schüler und Eltern zusammenarbeiten. Hier wollen wir gemeinsam lernen und leben. Der Schulalltag soll uns auch Freude machen. Die Ordnung der Schule regelt das Zusammenleben von Schülern, Mitarbeitern und Eltern unserer Schule. Sie soll dazu beitragen, dass sich alle wohl fühlen und niemand zu Schaden kommt. Dies kann nur gelingen, wenn alle die Regeln einhalten. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Schulordnung können Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden. Diese sind im § 53 des Schulgesetzes geregelt.

 

1. Allgemein gültige Regeln

Wir nehmen Rücksicht aufeinander, sind hilfsbereit und sind freundlich zueinander. Die älteren Schüler sollen den Jüngeren ein Vorbild sein. Wir achten darauf, uns umweltbewusst zu verhalten: Wir verschwenden kein Wasser, schalten das Licht aus, wenn es nicht benötigt wird und werfen Müll in die Mülleimer. Mit den Möbeln und den Arbeitsmaterialien gehen wir sorgfältig um. Wer etwas zerstört, muss es ersetzen. Wir achten das Eigentum anderer und fragen den Besitzer, bevor wir es benutzen. Wir verstecken nichts. Gefährliche Gegenstände, mit denen andere verletzt werden könnten, bringen wir nicht mit in die Schule. Geld, Wertgegenstände und elektronische Geräte (Handys, MP3-Player, etc.) müssen zu Hause bleiben. Das Mitbringen von Sammelkarten oder Stickern ist in der Schule nicht erlaubt. Der Schulhausmeister ist berechtigt, Schüler zur Sauberhaltung, Ordnung und Beachtung der Sicherheitsbestimmungen anzuhalten.

2. Schulweg

Alle Schüler sind auf ihrem Schulweg versichert, wenn sie diesen vor und nach dem Unterricht unverzüglich und ohne große Umwege antreten. Auf dem Schulweg nehmen die Schüler Rücksicht auf die Kinder ihrer Gehgemeinschaft und auf alle Personen, die ihnen begegnen. Die Schüler achten auf dem Schulweg fremdes Eigentum und beschädigen oder entwenden es nicht. Die Begleitung von einzelnen Kindern oder von Gehgemeinschaften durch Eltern oder anderen Aufsichtspersonen endet am Schultor. Eine Ausnahme besteht für die ersten Klassen in der Zeit bis zu den Herbstferien. Die Schüler werden nach dem Unterricht am Schultor wieder empfangen. Roller, Inliner u. ä. sind für den Schulweg nicht geeignet und müssen zu Hause bleiben. Aus Sicherheitsgründen sollten erst die Viertklässler mit dem Fahrrad zur Schule fahren. In jedem Fall muss ein Helm getragen werden.

3. Schulgelände

Schüler, die mit dem Rad zur Schule fahren müssen dieses ab dem Schultor zum Fahrradständer schieben. Das Radfahren ist auf dem Schulhof nicht gestattet (siehe Beschilderung). Ausnahmen erteilt die Schulleitung. Das Verlassen des Schulgeländes ist für Schüler während des Unterrichts und der Pausen verboten, außer ein Lehrer erteilt die Erlaubnis dafür. Für Kinder, die am Nachmittag auf dem Schulgelände spielen ist keine Aufsicht vorhanden. (Für Kinder der OGS gelten andere Regelungen.) Die Schulleitung wird informiert, wenn Klassen das Schulgelände verlassen. Auf dem Schulgelände ist Rauchverbot. Eltern sollten sich nur in dringenden Fällen auf dem Schulhof aufhalten, um zu gewährleisten, dass keine unbefugten Erwachsenen das Schulgelände betreten.

 4. Parkplätze

Auf den Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung. In jedem Fall müssen die Feuerwehrzufahrten frei bleiben. Dies gilt insbesondere auf dem Parkplatz hinter der Turnhalle. Hier muss der Weg zum 2. Schulhof immer frei bleiben! Der Parkplatz vor dem Hauptgebäude steht während der Unterrichtszeit nur dem Schulpersonal zur Verfügung. Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler auch in Begleitung von Erwachsenen nicht über den Parkplatz am Hauptgebäude gehen. Der Busparkstreifen vor dem Schulgelände steht ausschließlich dem Schulbus zur Verfügung. Bitte stellen Sie hier Ihr Auto nicht ab! Bitte beachten Sie die Parkverbote auf der Straße Am Litzgraben! (Straßeneinmündungen, Feuerwehrzufahrten, Busparkplatz)

5. Pause

Wenn es zur Pause gongt, verlassen alle Kinder die Schulgebäude. Der Lehrer verlässt den Raum als Letzter und verschließt die Tür. In der ersten und zweiten Pause stehen den Kindern Aufsichtspersonen zur Verfügung. In der kurzen Pause zwischen der 5. Und 6. Stunde können die Schüler auf die Toilette gehen. Wenn die Schüler auf dem Hof spielen, muss die Aufsicht durch Lehrer gewährleistet sein. Drängeln ist beim Hinaus- und Hineingehen verboten. Die Türen werden nicht zugehalten und es wird nicht gegen die Türen getreten. Die Büsche auf dem Schulhof werden nicht betreten. Von den Büschen wird nichts abgerissen. Bei Unfällen und Streitereien wird die Aufsicht / Streitschlichter geholt. Der Schulhof darf in den Pausen nicht verlassen werden. Die Schüler halten sich auf dem Schulhof 1 und auf dem Schulhof 2 auf. Bei trockenem Wetter ist die Wiese geöffnet und der Schulhof 2 geschlossen. Nach der Pause begeben sich die Schüler und Lehrer sofort zum Treffpunkt. Dort stellen sich die Schüler auf. Das Schneeballwerfen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

 6. Schulhof 1 (Hauptgebäude)

Das Fußballspiel ist auf dem Schulhof 1 nicht erlaubt. Für die Ausleihe der Spielgeräte aus dem Container sind die Schüler der 4. Schuljahre verantwortlich. Bei Verlust oder Beschädigung von Spielgeräten wird mit dem zuständigen Lehrer (Aufsicht) Kontakt aufgenommen. Beim Klang der Glocke werden die ausgeliehenen Spielgeräte sofort zurückgegeben. Jedes Schulkind ist für das Spiel verantwortlich, welches es sich ausgeliehen hat. Eigene Bälle und Spielsachen werden zu Hause gelassen.

 7. Schulhof 2 (Turnhalle)

Der Schulhof 2 ist geöffnet, wenn die Wiese geschlossen ist. Die Schüler, die auf dem Schulhof 2 spielen wollen, warten auf dem Schulhof 1, bis die Aufsicht kommt. Die Aufsichtspläne hängen in allen Schulgebäuden aus. Auf dem Schulhof 2 darf Fußball gespielt werden: montags und mittwochs: Klassen 3 / 4 dienstags und donnerstags: Klassen 1 / 2 freitags ist der Schulhof 2 geschlossen.

8. Wiese

In den Pausen darf nur unter Aufsicht auf der Wiese Fußball gespielt werden. Deshalb warten bitte alle Kinder auf dem Schulhof 1, bis die Aufsicht kommt. Das Spiel in den Büschen und Klettern in den Bäumen ist sehr gefährlich und deshalb nicht erlaubt. Beim Spiel an den Klettergerüsten und an den Turnstangen muss besonders auf andere Kinder geachtet werden. Mit Sand darf nicht geworfen werden. Der Verzehr von Beeren, die an den Büschen auf der Wiese wachsen, ist verboten, da sie verunreinigt sein könnten.

 9. Regenpause

Der mehrmalige Gong ist das Zeichen für die Regenpause. Die Schüler gehen sofort in ihren Klassenraum oder bleiben in ihrem Klassenraum. Sie halten sich nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Lehrers im Treppenhaus auf. In der Regenpause hat der Lehrer Aufsicht, der zuvor in der Klasse unterrichtet hat. Nach Absprache kann dies geändert werden.

 10. Treppenhaus / Flure

Springen und Schubsen ist auf der Treppe verboten. Kinder rutschen nicht am Treppengeländer herunter. Tornister und Turnbeutel werden nicht durch das Treppenhaus geworfen. Gehen Schüler während des Unterrichts durch das Treppenhaus bzw. den Flur, nehmen sie Rücksicht auf die anderen Klassen und sind leise. Schüler, die in die Hausaufgabenbetreuung gehen, verhalten sich auch im Flur immer leise. Die Schüler sind für die Ordnung an den Garderoben verantwortlich. Jacken und Turnbeutel werden an den Haken gehängt oder in das Regal gelegt. Das Eigentum anderer wird geachtet und nicht versteckt.

11. Klassenraum

In den Klassenräumen gelten die Regeln, die der Klassenlehrer mit den Schülern gemeinsam aufstellt. Fremde Materialien werden nicht berührt. Benutzte Materialien werden an ihren Platz zurückgebracht. In den Räumen wird grober Schmutz immer beseitigt. Ein Fegedienst fegt täglich den Raum nach dem Unterricht. Die Räume werden außerhalb der Unterrichtszeit verschlossen. Während der Pause werden die Räume ausreichend gelüftet.

12. Toiletten

Die Schüler sollen während der Pausen oder vor dem Unterrichtsbeginn die Toiletten aufsuchen. Der Toilettengang während der Unterrichtszeit sollte eine Ausnahme sein. Muss ein Schüler während der Unterrichtszeit zur Toilette, geht er in Begleitung eines weiteren Schülers. Alle Schüler achten darauf, die Toilettenräume sauber zu hinterlassen. Die Toilettenräume sind kein Spielplatz. Die Toilettentüren dürfen z.B. nicht zugehalten werden! Das macht anderen Kindern Angst! Das Handtuchpapier wird sparsam benutzt und dann in den Papierkorb geworfen.

14. Turnhalle

Die Turnhalle darf nur mit Hallenschuhen oder sauberen Turnschuhen mit heller Sohle betreten werden. Beim Sport darf aus Sicherheitsgründen kein Schmuck getragen werden. Dazu zählen Ringe, Ohrringe, Piercings, Haarspangen, Haarreifen, Uhren, Ketten, Armbänder, etc. In der Turnhalle ist Essen und Trinken verboten. Während des Unterrichts darf ein Schüler nur mit Erlaubnis des Lehrers die Halle verlassen. Der Geräteraum wird nur unter Aufsicht des Lehrers betreten. Die Geräte dürfen nur nach Anweisung des Lehrers benutzt werden. Im Geräteraum wird Ordnung gehalten. In der Turnhalle werden Geräte- und Lehrerumkleideraum vor dem Verlassen der Halle sorgfältig verschlossen.

15. Ausflüge

Die Schüler beachten bei Unterrichtsgängen, Ausflügen oder Klassenfahrten die Verhaltensregeln der Schule, die mit den Lehrern vorher besprochen oder gemeinsam erarbeitet wurden. Anweisungen von Personen, z.B. Eltern, die zur Aufsicht einen Unterrichtsgang begleiten, haben die Schüler zu beachten. Beim Gottesdienst für die 3. Und 4. Schuljahre verhalten sich die Schüler leise. Nach dem Gottesdienst werden die Schüler zur Schule begleitet. Kinder, die mit dem Rad zur Kirche kommen, müssen dieses am Ende der Gruppe schieben. Dabei sind sie besonders vorsichtig!

16. Elternarbeit

Ohne ehrenamtliche Elternarbeit sind viele Aktionen in der Schule nicht möglich. Es ist nur verständlich, dass auch diese Seite des Schullebens Regeln und Abmachungen erforderlich machen. Eltern oder andere Personen, die von außen kommen und an Aktivitäten teilhaben, gehen mit Kindern um, die der Schule anvertraut wurden. Deshalb unterliegen sie auch einer Schweigepflicht, die die besonderen Persönlichkeitsrechte der Schulkinder schützt.

Personen (Eltern, Praktikanten, etc.), die nicht zum Schulpersonal gehören, verpflichten sich, nicht über Schüler außerhalb der Schule zu sprechen.
Sie dürfen keine schwerwiegenden erzieherischen Maßnahmen gegenüber Schülern ergreifen. Sollte es zu einer solchen Notwendigkeit kommen, muss dies mit einem verantwortlichen Lehrer besprochen werden.

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